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Katzenschutzverordnung
Beschreibung
Für Katzen gelten die allgemeinen tierschutzrechtlichen Vorschriften. Darüber hinaus hat der Kreistag des Kreises Minden-Lübbecke am 19.12.2022
eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Minden-Lübbecke (Katzenschutzverordnung) beschlossen.
Diese tritt am 13.02.2023 in Kraft.
Aufgrund der Katzenschutzverordnung sind Katzenhalter, die ihren Katzen unkontrollierten Auslauf im Freien gewähren (Freigängerkatzen),
verpflichtet, folgendes sicherzustellen:
1. Freigängerkatzen, die älter als 12 Lebenswochen sind,
sind mittels eines Mikrochips durch einen Tierarzt zu kennzeichnen.
2. Die Katzen sind in einem der folgenden Haustierregister zu registrieren:
- TASSO e. V., Otto-Volger-Str. 15, 65843 Sulzbach
- FINDEFIX Deutscher Tierschutzbund, In der Raste 10, 53129 Bonn
3. Fortpflanzungsfähige Freigängerkatzen sind kastrieren zu lassen.
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Zuständige Einrichtungen
- Kreis Minden-Lübbecke
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- Portastraße 13
- 32423 Minden
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- Telefon:
0571 807-0
- Telefon:
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