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Vorkaufsrecht

Kurzbeschreibung

Bei Grundstücksverkäufen hat die Stadt Preußisch Oldendorf in manchen Fällen ein Vorkaufsrecht.

Beschreibung

Um feststellen zu lassen, ob ein solches Vorkaufsrecht besteht, ist der/die Grundstücksverkäufer/in verpflichtet, den Abschluss eines Kaufvertrages unverzüglich der Stadt Preußisch Oldendorf mitzuteilen. Dies übernimmt in aller Regel der/die beurkundende Notar/in.

Die Kommune hat nach Mitteilung des Kaufvertrages zwei Monate Zeit, ihr Vorkaufsrecht durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung auszuüben. Macht sie von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch oder besteht im vorliegenden Fall kein Vorkaufsrecht, stellt sie auf Antrag ein so genanntes Negativzeugnis aus.

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