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Herstellung / Änderung einer Grundstückszufahrt

Beschreibung

Wenn Sie eine 1. oder 2. Grundstückszufahrt anlegen oder eine bestehende Grundstückszufahrt ändern wollen, die eine bauliche Veränderung der öffentlichen Straßenfläche erfordert, benötigen Sie eine Genehmigung der Stadt Preußisch Oldendorf, die Sie mit dem bereitgestellten Online-Formular beantragen können.

Dem Antrag ist ein Lageplan mit aktueller Bebauung oder geplanter Bebauung Maßstab 1:500 mit Einzeichnung der geplanten Zufahrt als Anlage beizufügen.

Sollte die Grundstückzufahrt über eine Gewässerparzelle führen, ist zusätzlich ein Antrag nach § 22 Landeswassergesetz bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Minden-Lübbecke zu stellen (Kreis Minden-Lübbecke - Anlagen am Gewässer)

  • Die Kosten für die gesamten baulichen Maßnahmen zur Herstellung der Zufahrt gehe zu Kosten und zu Lasten des Grundstückseigentümers.
  • Die Rechte und Belange Dritter bleiben von dieser Zustimmung unberührt.
  • Die Stadt Preußisch Oldendorf ist von Haftungsansprüchen, die sich aus dem Bau oder dem Vorhandensein der Zufahrt ergeben, freizustellen.
  • Die Lage vorhandener Versorgungsleitungen und Ihrer Einrichtungen ist vor Beginn der Bauarbeiten bei den entsprechenden Versorgungsträgern zu erfragen.
  • Die Entwässerung der Verkehrsfläche darf durch dieAnbindung der Zufahrt nicht gestört werden
  • Das anfallende Niederschlagswasser darf nicht auf das Straßengrundstück abgeleitet werden. Es sind Maßnahmen zu treffen, die ein Ableiten von Niederschlagswasser aus der Zufahrt auf die Gemeindestraße/Gehweg verhindern.
  • Im Sichtfeld der Zufahrt dürfen keine Sichthindernisse mit mehr als 0,70 m Höhe über der Fahrbahn vorhanden sein. Der öffentliche Verkehrsraum darf nicht eingeschränkt werden.
  • Die Befestigung der Zufahrt ist so zu wählen, dass die Verkehrssicherheit gewahrt bleibt. Sie hat den ortsüblichen Gestaltungsmerkmalen zu entsprechen. Die Einfassung muss niveaugleich zum vorhandenen Gelände erfolgen.
  • Die Gesamtdicke des Oberbaus innerhalb der Zufahrt muss mindestens 50 cm betragen. Die Dicke des Oberbaus ist daher zu prüfen und ggf. zu verstärken.
  • Die Länge der Zufahrt darf maximal 6,00 m betragen.
  • Durch die baulichen Maßnahmen an der Zufahrt dürfen die Belange der öffentlichen Sicherheit nicht beeinträchtigt werden. Die Rechte Dritter sind zu wahren. Von allen
    Ansprüchen Dritter ist die Stadt Preußisch Oldendorf und die Straßenbauverwaltung freizusetzen.
  • Verschmutzungen der Straße, die im Zusammenhang mit den Arbeiten entstehen, sind unverzüglich zu beseitigen. Schnee und Eis im Bereich der Aushub- und Ablagerungsstellen sind zu entfernen, soweit es aus Gründen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs erforderlich ist.
  • Alle Arbeiten sind durch eine von Ihnen zu beauftragende, zugelassene Straßen- oder Tiefbaufirma fachgerecht, entsprechend den anerkannten Regeln der Technik,
    auszuführen.
  • Vor Bauausführung ist ein Ortstermin mit Ihnen, Ihrem gewählten Straßen- oder Tiefbauunternehmen sowie einem Mitarbeiter der Stadt Preußisch Oldendorf zu vereinbaren. Der Termin dient der Abstimmung bezüglich Umfang und Bauweise der Tiefbaumaßnahme.
  • Für eine evtl. notwendige Sperrung des Gehweges und oder Gemeindestraße sowie für die Einrichtung und Beschilderung der Baustelle ist die Genehmigung des
    zuständigen Straßenverkehrsamtes in Minden (Telefon: 0571/807-29640) einzuholen.
  • Baubeginn und Fertigstellung der Arbeiten ist der Stadt Preußisch Oldendorf schriftlich anzuzeigen.
  • Die Tiefbauarbeiten unterliegen einem Gewährleistungszeitraum von 5 Jahren ab dem Datum der Baustellenabmeldung.
  • Auf Verlangen der Straßenbauverwaltung findet eine Abnahme statt. Hierbei festgestellte oder innerhalb des o.g. Gewährleistungszeitraums auftretende Mängel sind
    unverzüglich zu beseitigen.

Die Herstellung oder Änderung bedarf zwingend der vorherigen Genehmigung durch den jeweiligen Straßenbaulastträger:

Für die städtischen Straßen: Stadt Preußisch Oldendorf, Fachbereich Bauen, Rathausstraße 3, 32361 Preußisch Oldendorf
Für die Kreisstraßen: Kreisverwaltung Minden-Lübbecke, Portastraße 13,  32423 Minden (0571 807 25500)
Für die Bundes- und Landesstraßen: Landesbetrieb Straßenbau NRW in Bielefeld

Für die Genehmigung bei städtischen Straßen fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € an.