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Briefwahlunterlagen
Beschreibung
Zur Ausstellung von Briefwahlunterlagen ist in der Regel ein schriftlicher Antrag erforderlich (Formular Wahlamt oder Wahlbenachrichtigungskarte). Generell kann der Antrag auch formlos erfolgen und sollte dann folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Anschrift in Preußisch Oldendorf
- Telefonnummer für Rückfragen
- Adresse, an welche die Unterlagen gesandt werden sollen
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen können. Dies gilt auch für Familienangehörige. Der Antrag kann auch mündlich, allerdings nicht per Telefon gestellt werden. Ca. drei Wochen vor der Wahl besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen im extra eingerichteten Briefwahlbüro im Rathaus persönlich zu beantragen und die Wahl an Ort und Stelle durchzuführen. Ein Ausweis mit Lichtbild bzw. die Wahlbenachrichtigungskarte muss dazu vorgelegt werden.
Im Briefwahlbüro werden die Briefwahlunterlagen nur an den Antragsteller / die Antragstellerin persönlich ausgehändigt oder übersandt. Eine Abholung durch eine andere Person ist hier nicht möglich. Nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung sehen die einschlägigen Wahlgesetze vor, dass Briefwahlunterlagen an eine andere Person als den oder die Wahlberechtigte/n ausgehändigt werden. Dann auch nur, wenn die Briefwahlunterlagen nicht mehr rechtzeitig übersandt oder amtlich überbracht werden können. Außerdem ist dazu eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
Wahlgesetze
- Europäisches Wahlgesetz (EuWG)
- Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWG, BWO)
- Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWG NW, LWO NW)
- Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW)
- Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NW)
- Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen (KWahlG NW)
- Kommunalverwaltungsordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlO NW)
Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis der Stadt Preußisch Oldendorf eingetragen ist:
- Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt von Amts wegen und auf Antrag
- In das Wählerverzeichnis wird nur eingetragen, wer am Wahltag seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung in Preußisch Oldendorf gemeldet ist und die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt.
- Bei Zuzug innerhalb bestimmer Fristen ist unter bestimmten Umständen nur die Eintragung auf Antrag möglich
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen sind kostenfrei.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürger- & Verwaltungsservice
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- Rathausstraße 3
- 32361 Preußisch Oldendorf
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Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05742 9311-22
- E-Mail:
- e.pollert@preussischoldendorf.de
-
- Telefon:
- 05742 9311-80
- E-Mail:
- s.viermann@preussischoldendorf.de