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Grundsicherung

Beschreibung

Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen können, können einen Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellen. 

Die Grundsicherung nach dem SGB XII ist eine eigenständige soziale Leistung, die einen grundlegenden Bdarf für Ihren Lebensunterhalt sicherstellt, wenn Sie zum Personenkreis älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen gehören.
Hierbei werden jedoch Ihre Kinder bzw. Eltern nicht grundsätzlich zum Unterhalt herngezogen. Verfügt ein Kind oder verfügen die Eltern gemeinsam über ein jährliches Gesamteinkommen ab 100.000 EUR kann ein Unterhaltsanspruch bestehen.

Weitere Infomationen finden Sie auf der Homepage des Kreises Minden-Lübbecke, ebenso die aktuellen Antragsvordrucke.

Zuständige Einrichtungen