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Denkmalschutz & Denkmalpflege

Kurzbeschreibung

Als Untere Denkmalbehörde ist die Stadt Preußisch Oldendorf für den Schutz und die Pflege von Denkmälern im Gebiet der Stadt Preußisch Oldendorf zuständig.

Beschreibung

Nach § 1 des Nordrhein-Westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) ist es Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Denkmäler zu schützen und zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und das Wissen über Denkmäler zu verbreiten. Dabei ist auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirken.  Der Denkmalschutz und die Denkmalpflege obliegen dem Land Nordrhein-Westfalen, den Denkmalfachämtern sowie den Gemeinden und den Gemeindeverbänden. Dabei wirken sie mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer sowie den sonstigen Nutzungsberechtigten zusammen.

Über den Denkmalwert eines Objektes entscheidet die Untere Denkmalbehörde nach Anhörung des LWL – Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, welches die Stadt Preußisch Oldendorf fachlich unterstützt. Das gleiche gilt für die denkmalrechtliche Erlaubnis, die erforderlich ist, wenn ein Baudenkmal oder ein Teil eines Baudenkmals beseitigt, verändert, an einen anderen Ort verbracht oder dessen Nutzung geändert werden soll.

Die Untere Denkmalbehörde erteilt Auskünfte zu Denkmalförderungen für Einzelprojekte aus Landesmitteln. Förderanträge hierfür sind an die Bezirksregierung Detmold zu stellen.

Die Stadt Preußisch Oldendorf verfügt außerdem über ein eigenes, jährlich neu aufgelegtes Denkmalförderprogramm in Form von Pauschalmitteln für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen Dritter, die anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert werden.

In der Stadt Preußisch Oldendorf gibt es derzeit 83 in die Denkmalliste eingetragene Baudenkmäler. Weitere Objekte sind im Rahmen einer Schnellinventarisation als „denkmalwerte Objekte“ eingestuft worden, die im Einzelfall noch zu prüfen sind. Des Weiteren existieren in der Stadt Preußisch Oldendorf 9 Bodendenkmäler und 2 bewegliche Denkmäler. 

Zur Unterstützung der Denkmaleigentümer hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in 2019 eine Broschüre mit Fördermöglichkeiten für die oft hohen denkmalbedingten Aufwendungen veröffentlicht.

Bei Bedarf kann die Broschüre per Post von der Unteren Denkmalbehörde übersandt werden.

Die Untere Denkmalbehörde erteilt auf Antrag und nach vorheriger Abstimmung Bescheinigungen für steuerliche Zwecke nach § 36 DSchG NRW für die Beantragung von Steuerentlastungen beim Finanzamt.