BIS: Suche und Detail

Beglaubigungen

Beschreibung

Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen sowie Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen: Zur Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen muss das Original vorgelegt werden.

Unterschriften und Handzeichen dürfen nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart der beglaubigenden Person vollzogen oder als vollzogen anerkannt werden und die Identität durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder gültigen Reisepasses nachgewiesen wird. Unterschriften ohne zugehörigen Text (Blanko-Unterschriften) werden nicht beglaubigt.

Ein Tipp!
Aus Kostengründen empfiehlt es sich, bei Bewerbungen u. ä. zunächst unbeglaubigte Kopien einzureichen, es sei denn, eine Beglaubigung ist ausdrücklich vorgeschrieben (z. B. bei der Bewerbung um einen Studienplatz).

Hinweis:
Zusätzliche Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden können nur bei dem Standesamt ausgestellt werden, welches die Urkunde ausgefertigt hat. Diese Dokumente dürfen nicht beglaubigt werden.

Beglaubigungen und Zeugnisse:

  1. Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen:                            2,50 €
  2. Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Plänen:            3,75 €

Vervielfertigung und Auszüge:

  1. Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A4
    1. für die ersten 10 Seiten jeweils                                                        0,60 €
    2. ab der 11. Seite jeweils                                                                      0,40 €
  2. Bei größerem Format als DIN A4 für jede Seite                                0,85 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen