BIS: Suche und Detail

Offener Ganztag

Beschreibung

An der Grundschule in Preußisch Oldendorf sowie an der Grundschule Bad Holzhausen bestehen Betreuungen im Rahmen des offenen Ganztags (OGS). Träger hierfür ist in Preußisch Oldendorf der Förderverein der Schule, in Bad Holzhausen die Parität für Kinder e.V..

Für eine Anmeldung setzen Sie sich bitte mit der jeweiligen OGS in Verbindung, dort erhalten Sie auch alle notwendigen Unterlagen.

  • Satzung zur Regelung der Teilnahme von Schülerinnen und schülern am Offenen Ganztag an den Grundschulen der Stadt Preußisch Oldendorf
  • Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung)
  • Verbindliche Erklärung zum Elternbeitrag am außerunterichtlichen Förder- und Betreuungsangebot der Offenen Ganztagsgrundschule (OGS)
  • Vertrag zur Teilnahme am außerunterichtlichen Förder- und Betreuungsangebot der Offenen Ganztagsgrundschule (OGS)
  • ggf. SEPA-Lastschriftmandat
  • ggf. Antrag auf Bildung und Teilhabe

Alle erforderlichen Unterlagen erhalten Sie in der jeweiligen OGS.

Die Elternbeiträge in der OGS Preußisch Oldendorf und Bad Holzhausen richten sich seit dem 01.08.2021 nach dem Jahresbruttoeinkommen und sind wie folgt gestaffelt:

  • bis zu 25.000,00 €: monatlicher Beitrag: 30,00 €
  • bis zu 37.000,00 €: monatlicher Beitrag: 51,00 €
  • bis zu 49.000,00 €: monatlicher Beitrag: 84,00 €
  • bis zu 61.000,00 €: monatlicher Beitrag: 133,00 €
  • ab 61.000,00 €: monatlicher Beitrag: 174,00 €

Im Rahmen der Geschwisterkindregelung wird eine 50 % Beitragsermäßigung gewährt, sofern nachgewiesen wird, dass ein anders Kind der Beitragspflichtigen gleichzeitig eine Offene Ganztagsgrundschule oder eine Kindertageseinrichtung innerhalb des Jugendamtsbezirkes besucht. Ab dem 3. Kind wird kein Beitrag erhoben.

Außerdem fallen Kosten in Höhe von 54,00 € monatlich für das gemeinschaftliche Mittagessen an.

Bei Vorlage eines aktuellen Bescheides über den Bezug von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie dem Wohngeldgesetz und Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erfolgt die Einstufung in die unterste Einkommensgruppe.
Hier wird in der Regel der Betrag für das Mittagessen nach erfolgreicher Antragstellung, vom Jobcenter übernommen.