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Fischereischein

Kurzbeschreibung

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) angeln möchten, müssen Sie im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein und diesen bei sich führen.

Jahres- oder Fünfjahresfischereischein

  • Prüfungszeugnis (bei erstmaliger Ausstellung)
  • Lichtbild
  • Personalausweis

Jugendfischereischein

  • Kinderausweis oder Geburtsurkunde
  • Lichtbild

Bei der Verlängerung einer der Ausweise ist der bisherige Fischereischein vorzulegen.

Wenn alle Unterlagen vorliegen, kann der Fischereischein sofort ausgestellt werden.

Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines ist eine bestandene Fischerprüfung.

  • 8,00 € für den Jugendfischereischein
  • 16,00 € für den Jahresfischereischein
  • 48,00 € für den Fünfjahresfischereischein
  • 10,00 € für eine Ersatzausstellung

Gebühr für die Verlängerung: Wie bei erstmaliger Ausstellung.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen