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Katzenschutzverordnung

Beschreibung

Für Katzen gelten die allgemeinen tierschutzrechtlichen Vorschriften. Darüber hinaus hat der Kreistag des Kreises Minden-Lübbecke am 19.12.2022

eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Minden-Lübbecke (Katzenschutzverordnung) beschlossen.

Diese tritt am 13.02.2023 in Kraft.

 

Aufgrund der Katzenschutzverordnung sind Katzenhalter, die ihren Katzen unkontrollierten Auslauf im Freien gewähren (Freigängerkatzen),

verpflichtet, folgendes sicherzustellen:

 

       1. Freigängerkatzen, die älter als 12 Lebenswochen sind,

           sind mittels eines Mikrochips durch einen Tierarzt zu kennzeichnen.

 

       2. Die Katzen sind in einem der folgenden Haustierregister zu registrieren: 

          - TASSO e. V., Otto-Volger-Str. 15, 65843 Sulzbach

          - FINDEFIX Deutscher Tierschutzbund, In der Raste 10, 53129 Bonn

 

       3. Fortpflanzungsfähige Freigängerkatzen sind kastrieren zu lassen. 

Zuständige Einrichtungen