BIS: Suche und Detail

Kirchenaustritt

Beschreibung

Der Austritt erfolgt durch Erklärung entweder

  • bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erklärende seinen ersten Wohnsitz hat oder
  • bei einer Notarin/einem Notar in öffentlich beglaubigter Form.

Eine Austrittserklärung in einfacher Schriftform ist nicht möglich. Sie kann nur höchstpersönlich abgegeben werden, eine Bevollmächtigung ist nicht zulässig.

 

Alle weiteren Informationen, wie benötigte Unterlagen etc. entnehmen Sie bitte der Homepage des Amtsgerichts Lübbecke.

Zuständige Einrichtungen