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Ausweise & Pässe

Beschreibung

Wo muss ich meinen Personalausweis/ Reisepass beantragen?

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises / Reisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. (Bürgerbüro)

Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass?

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht (Personalausweis oder Reisepass).

Seit dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit.

Ab dem 01.01.2024 benötigen alle Kinder für Reisen außerhalb der EU einen ganz normalen Reisepass und für Reisen innerhalb der EU einen Personalausweis. Beide Dokumente sind jeweils 6 Jahre gültig. Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei der Beantragung anwesend sein.

eID-Karten für Bürger*innen der Europäischen Union

Unionsbürger*innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können ab dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden.

Vorzulegen sind

  • das bisherige Dokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass)
  • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch
  • ein aktuelles, biometrisches Passbild
  • bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis) und bei Jugendlichen unter 18  Jahren (für Reisepass) die Zustimmung beider Elternteile

Die Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt ca. 3 - 4 Wochen.

Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgehändigt.

Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt momentan mind. 12 Wochen.

Die Lieferzeit für einen Express-Reisepass beträgt ca. 1 Woche.

Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist ab dem 6. Lebensjahr erforderlich.

Bei der Beantragung von Personalausweisen für Minderjährige unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. 

Bei der Beantragung von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren muss ebenfalls jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. 

  • Die Gebühr für einen Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt 22,80 € (Gültigkeit: 6 Jahre).
  • Die Gebühr für einen Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt 37,00 € (Gültigkeit: 10 Jahre).
  • Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 € (Gültigkeit: 3 Monate).
  • Die Gebühr für einen Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt 37,50 € (Gültigkeit: 6 Jahre). ( Express -Reisepass 69,50 € )
  • Die Gebühr für einen Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt 70,00 € (Gültigkeit: 10 Jahre). ( Express -Reisepass 102,00 € ).

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen