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Beistandschaft

Beschreibung

Das Jugendamt wird auf Antrag eines sorgeberechtigten Elternteils, bei dem ein Kind lebt, Beistand des Kindes. Dabei kümmert sich das Jugendamt um die

  • Feststellung der Vaterschaft und/oder
  • die Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes (Unterhalt kann nur geltend gemacht werden, wenn die Vaterschaft zu dem Kind vorher festgestellt ist.)

Die Beistandschaft kann jederzeit schriftlich beendet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.

Zuständige Einrichtungen