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Aufenthaltstitel

Beschreibung

Wer als ausländischer Staatsangehöriger in der Bundesrepublik Deutschland lebt, benötigt für seinen Aufenthalt einen Aufenthaltstitel.

Dieser kann von der Ausländerbehörde des Kreises Minden-Lübbecke unter anderem in Form der Aufenthaltserlaubnis, befristet und für bestimmte Zwecke erteilt werden.

Auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke erhalten Sie weitere Informationen.

Zuständige Einrichtungen