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Kurbeitrag

Beschreibung

Der Kurbeitrag ist ein Entgelt für tatsächlich erbrachte Leistungen. Diese Leistungen umfassen u. a. die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu Heil- oder Kurzwecken dienenden Einrichtungen und Anlagen sowie für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen. Eine Gewinnerzielungsabsicht besteht also nicht.

Der Kurbeitrag wird von allen Personen, die in dem Kurort eine Unterkunft nehmen ohne dort einen Wohnsitz zu haben als Gegenleistung dafür erhoben, dass ihnen die Möglichkeit geboten wird, die Einrichtungen und Anlagen in Anspruch zu nehmen und an den Veranstaltungen teilzunehmen. Darüber hinaus wird der Kurbeitrag auch von allen Personen erhoben, die sich in dem Kurgebiet zu Heil- oder Kurzwecken aufhalten und Unterkunft nehmen.

Ausgenommen sind Gäste, die aus dienstlichen Zwecken und nicht zur Erholung vor Ort sind.

Die Kurkarte wird vom Gastgeber bzw. der Gastgeberin ausgestellt. Aufgrund der Kurkarte werden einige Vorzüge und Vergünstigungen gewährt. 

Für alle Kur- und Erholungsgäste: 1,20 € je Übernachtung

Für Ermäßigte, z.B. Personen mit Behinderung: 0,90 € je Übernachtung

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: frei

für anerkannte Betreuungspersonen: frei

Onlinedienstleistung

Zuständige Kontaktpersonen