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Anmeldung einer Eheschließung
Beschreibung
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen gemeldeten Wohnsitz hat. Wenn bei der Prüfung durch den Standesbeamten keine Ehehindernisse festgestellt wurden, können Sie innerhalb der folgenden sechs Monate heiraten.
Seit dem 01.10.2017 haben gleichgeschlechtliche Paare auch die Möglichkeit zu heiraten. Hierzu sind vom Grundsatz her die gleichen Unterlagen erforderlich wie für eine Eheschließung. Entsprechende Informationen erhalten Sie in Ihrem Standesamt.
Ist einer der Verlobten bei der Anmeldung verhindert, so kann er eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass er mit der Anmeldung der Eheschließung durch den anderen Verlobten einverstanden ist (Vollmacht). Bitte füllen Sie hierzu die Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung aus und geben es dem Verlobten zur Anmeldung der Eheschließung mit.
Für die Anmeldung der Eheschließung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
1. gültiger Personalausweis (ersatzweise Reisepass)
2. Nachweis der Staatsangehörigkeit
- bei deutschen Bürgern (Sofern vom Standesamt verlangt): Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde, Registrierschein, Vertriebenenausweis, bzw. Spätaussiedlerbescheinigung.
- bei nichtdeutschen Bürgern: Reisepass (Nationalpass) des Heimatstaates, Staatsangehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Heimatbehörde mit Apostille/Legalisation (je nach internationaler Vereinbarung).
3. Angaben zur Person
- Beglaubigte Ablichtung des Geburtenregisters. Sie erhalten diese Urkunde bei dem Standesamt, bei dem Ihre Geburt beurkundet wurde.
- Geburtsurkunde (wenn Sie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geboren sind) mit Apostille/Legalisation (je nach internationaler Vereinbarung).
- Aufenthaltsbescheinigungen der Meldebehörden. Sie erhalten diese Bescheinigungen bei dem jeweiligen Einwohnermeldeamt. Die Aufenthaltsbescheinigung ist nicht erforderlich, wenn Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden und dort auch die Ehe geschlossen werden soll.
4. Geburtsurkunden aller gemeinsamen Kinder
- Geburtsurkunde mit der Angabe beider Elternteile und der aktuellen Namensführung.
5. Vorehen/Lebenspartnerschaften
- Es sind alle Vorehen und Lebenspartnerschaften mit Art und Datum der Auflösung anzugeben, die letzte ist nachzuweisen. Dies kann zum Beispiel durch eine Ehe- oder Partnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk und zusätzlich durch die Sterbeurkunde beziehungsweise das mit Rechtskraft versehene Scheidungsurteil erfolgen.
Die Eheschließung selbst kann bei jedem beliebigen Standesamt in Deutschland stattfinden.
In Preußisch Oldendorf können Sie sich an folgenden Orten trauen lassen:
- Trauzimmer im Rathaus: gebührenfrei
- Haus der Begegnung in Börninghausen: gebührenpflichtig
- Backhaus in Holzhausen-Heddinghausen: gebührenpflichtig
- Haus des Gastes in Bad Holzhausen: gebührenpflichtig
- Burgruine Limberg: gebührenpflichtig
- Schloss Hollwinkel: gebührenpflichtig
Hinweis: Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Heiratstermin vorgenommen werden.
Sind die Unterlagen vollständig, wird im Standesamt ein Termin für die Trauung vereinbart. Hier können Sie sich aus einem umfangreichen Angebot ein Familienstammbuch aussuchen, in dem die Eheurkunde und später evtl. Geburtsurkunden Ihrer Kinder eingeheftet werden.
- Wenn beide Eheschließenden die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen 40,00 €
- Wenn einer oder beide Eheschließenden eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen 66,00 €
- Eheurkunde 10,00 €
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Standesamt
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- Rathausstraße 3
- 32361 Preußisch Oldendorf
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05742 9311-33
- E-Mail:
- c.wendland@preussischoldendorf.de