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Grillplatz

Kurzbeschreibung

Der Grillplatz kann von März bis Oktober angemietet werden.

Beschreibung

  • Die Grillanlage in Harlinghausen kann von jeder/jedem genutzt werden und ist bei der Stadtverwaltung (Bürgerbüro) zu reservieren. Die Nutzung ist maximal bis 22:00 Uhr möglich. Eine Übernachtung in der Grillanlage sowie Zelten auf dem Grillplatzgelände sind nicht gestattet. Ebenso wird das Abbrennen eines Lagerfeuers ausdrücklich untersagt. Über die Grillplatzreservierung wird eine schriftliche Genehmigung erteilt.

  • Das Nutzungsentgelt in Höhe von 22,00 € bzw. 47,00 € inkl. Pfand ist unter Vorlage dieser Genehmigung beim Eigentümer vor Grillbeginn zu entrichten.

  • Nach der Benutzung ist die Grillanlage am gleichen Tage in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu verlassen. Die Grillroste sind an den Eigentümer zurückzugeben. Sodann erfolgt die Erstattung des Pfandes in Höhe von 25,00 €

  • Angemeldete Benutzer*innen der Grillanlage haben vorrangiges Nutzungsrecht gegenüber anderen Besuchern

Für die Benutzung der Grillanlage wird ein Entgelt in Höhe von 22,00 € zuzüglich eines Pfandes für die Grillroste in Höhe von 25,00 € erhoben.

Das Entgelt in Höhe von 22,00 € wird auch dann fällig, wenn die Grillroste nicht benötigt wird.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen