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Feuerwerk und Böllern

Beschreibung

Jedes Abbrennen von Feuerwerk ist anzeige- oder genehmigungspflichtig, je nach Kategorie des Feuerwerks und der Fachkunde des durchführenden Personenkreises. Ausnahme hiervon ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 ("Silvesterfeuerwerk") zum Jahreswechsel, sofern das Abbrennen an den per Ortssatzung zugelassenen Örtlichkeiten und Zeiten erfolgt.

Beim Abbrennen von Feuerwerk sind die Anforderungen des Sprengstoffgesetzes (SprengG) zu beachten.

Das Feuerwerk und Böllern ist mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abbrenntermin anzuzeigen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen