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Bestattungen

Kurzbeschreibung

Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Leichen sollen innerhalb von 8 Tagen seit dem Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Sie können erd- oder feuerbestattet werden. Urnen sind innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beizusetzen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen eine gesetzliche Friedhofspflicht.

Beschreibung

In der Stadt Preußisch Oldendorf gibt es einen städtischen Friedhof (Harlinghausen), drei kirchliche Friedhöfe (Pr. Oldendorf, Börninghausen, Bad Holzhausen) sowie den Ruhewald Hollwinkel.

Ansprechpersonen für die kirchlichen Friedhöfe sind die örtlichen Pfarrämter und für den Ruhewald Hollwinkel die Gutsverwaltung Hollwinkel GbR (siehe weiterführende Informationen)

 

Die städtische Friedhofsverwaltung ist zuständig für:

  • Fragen der Gräbergestaltung und -pflege
  • die Erteilung der Erlaubnis für das Errichten von Grabsteinen
  • die Verlängerung von Nutzungsrechten an Grabstätten
  • die Entgegennahme des Antrages für die Einebnung eines Grabes
  • die Aufrechterhaltung der Friedhofsordnung
  • die Führung von Gräberkarteien und -karten
  • Auskünfte und Festsetzung von Friedhofsgebühren
  • Änderung oder Übertragung des Nutzungsrechtes an Gräbern und Grabstätten.

Bei eingetretenen Sterbefällen sind in aller Regel auch die in Anspruch genommenen Bestattungsunternehmen gern bereit, die Angehörigen bei den anfallenden - nicht alltäglichen - Fragen vertrauensvoll zu beraten und bei Behördengängen zu vertreten.

  • Standesamtliche Bescheinigung über die Eintragung eines Sterbefalles oder eine Sterbeurkunde
  • ist die Bestattung in einem bereits vorhandenen Grab vorgesehen, legen Sie bitte die Graburkunde vor oder bezeichnen Sie das Grab genau (Friedhof, Abteilung, Nr.)