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Hilfe für Gehörlose

Beschreibung

Gehörlose Menschen haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG).

Zuständig ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) - Inklusionsamt Soziale Teilhabe in Münster.

Diese Information entnehmen Sie bitte direkt dem Serviceportal des LWL.

Sie erhalten die Hilfe für Gehörlose ab dem Monat, in dem Sie Ihren Antrag eingereicht haben und die Voraussetzungen für die Leistung vorlagen.

Sie können Hilfe für Gehörlose beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) beantragen.
Hierfür steht Ihnen der Online-Antrag über das Serviceportal des LWL zur Verfügung.

Alternativ können Sie den Antrag auf Gehörlosenhilfe auch bei der Stadt Preußisch Oldendorf oder dem Kreis Minden-Lübbecke einreichen. Von dort wird der Antrag dann an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe weitergeleitet.
Die Antragsformulare stehen als Download zur Verfügung.