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Blindengeld / Hilfe für hochgradig Sehbehinderte
Beschreibung
Blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderung haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG).
Zuständig ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) - Inklusionsamt Soziale Teilhabe in Münster.
Diese Information entnehmen Sie bitte direkt dem Serviceportal des LWL.
Sie erhalten das Blindengeld oder die Hilfe für hochgradig sehbehinderte Menschen ab dem Monat, in dem Sie Ihren Antrag eingereicht haben und die Voraussetzungen für die Leistung vorlagen.
Sie können Blindengeld oder Hilfe für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) beantragen.
Hierfür steht Ihnen der Online-Antrag über das Serviceportal des LWL zur Verfügung.
Alternativ können Sie den Antrag auf Blindengeld oder Hilfe für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung auch bei der Stadt Preußisch Oldendorf oder dem Kreis Minden-Lübbecke einreichen. Von dort wird der Antrag dann an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe weitergeleitet.
Die Antragsformulare stehen als Download zur Verfügung.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- LWL - Inklusionsamt Soziale Teilhabe
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- Warendorfer Str. 26-28
- 48133 Münster
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- Telefon:
0251 591-5115 - E-Mail:
soziales@lwl.org
- Telefon:
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