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Schwerbehindertenausweis

Kurzbeschreibung

Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und/oder Merkzeichen

Beschreibung

Ab einem Grad der Behinderung von 50 haben Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.

Liegt bei Ihnen eine Behinderung vor, so können Sie diese durch das Sozialamt des Kreises Minden-Lübbecke feststellen lassen, sofern Sie im Kreis Minden-Lübbecke wohnen.

Der Verlängerungsantrag kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer beim Kreissozialamt oder im Bürgerbüro der Stadt Preußisch Oldendorf beantragt werden.

Anträge auf Anerkennung oder auf Änderung der Schwerbehinderung erhalten Sie im Bürger-Service des Kreises Minden-Lübbecke sowie im Bürgerbüro der Stadt Preußisch Oldendorf.

Sie können den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis auch online stellen.