Wohnberechtigungsschein
Kurzbeschreibung
Für den Bezug einer geförderten Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS).
Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit zinsgünstigen Darlehn die Neuschaffung und den Erwerb sozialen Wohnraums. Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung sind Haushalte unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen.
Für den Bezug einer solchen Wohnung benötigt man einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Der WBS muss zum Zeitpunkt des Bezuges der Wohnung noch gültig und in Nordrhein-Westfalen ausgestellt worden sein. Ein WBS wird auf Antrag bei der zuständigen Behörde ausgestellt, wenn die vorgegebenen Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Für weitere Informationen, z. B. über die Einkommensgrenzen etc., stehen wir Ihnen gern unter den angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.
Zuständige Einrichtungen
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Bau- und Planungsamt
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- Straße: Portastraße Hausnummer: 13
- PLZ: 32423 Ort: Minden
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- Telefon:
0571 807-25500 - Fax:
0571 807-35500 - E-Mail:
bauamt@minden-luebbecke.de
- Telefon:
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Bürgerbüro
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- Straße: Rathausstraße Hausnummer: 3
- PLZ: 32361 Ort: Preußisch Oldendorf
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