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Fischereischein

Kurzbeschreibung

Für die Ausübung der Fischerei in Nordrhein-Westfalen ist neben einem Fischereischein ein Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe erforderlich. Beim Angeln muss beides zusammen mit dem Personalausweis mitgeführt werden.

Bislang wurde die Fischereiabgabe gemeinsam mit den Verwaltungsgebühren bei der Ausstellung oder Verlängerung des Fischereischeins erhoben. Künftig handelt es sich um zwei getrennte Verfahren:

  • Ausstellung des Fischereischeins
  • Ausstellung eines Nachweises über die Entrichtung der Fischereiabgabe

 

Der Fischereischein wird künftig auf Lebenszeit ausgestellt. Seine Gültigkeit für die Fischereiausübung erhält er jedoch erst durch die Entrichtung der Fischereiabgabe.

Die Fischereiabgabe kann wahlweise für ein Kalenderjahr oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre entweder mit Gültigkeitsbeginn im aktuell laufenden oder im nächsten Kalenderjahr entrichtet werden.

Ausstellung digitaler Fischereischein

  • Prüfungszeugnis (bei erstmaliger Ausstellung)
  • Personalausweis

Verlängerung der Fischereiabgabe für 1 oder 5 Jahre

  • digitaler Fischereischein
  • Personalausweis            

Den bisherigen Jugendfischereischein gibt es nicht mehr. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren dürfen künftig in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins angeln. Bei der Ausübung der Fischerei ist künftig ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis) oder Schülerausweis mitzuführen.

Der digitale Fischereischein wird ca. 2-3 Wochen nach Antragstellung per Post zugeschickt.        

Der Nachweis über die Zahlung der Fischereiabgabe wird sofort ausgehändigt. 

Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines ist eine bestandene Fischerprüfung.

  • Fischereischein auf Lebenszeit: 30,00 €
  • Fischereiabgabe 1 Jahr:             22,00 €
  • Fischereiabgabe 5 Jahre:           50,00 €
  • Ausländerfischereischein:           12,00 €
  • Fischereiabgabe Ausländerfischereischein: 20,00 €

Gebühr für die Verlängerung: Wie bei erstmaliger Ausstellung.

Zuständige Einrichtungen

  • Bürgerbüro
      • Straße: Rathausstraße Hausnummer: 3
      • PLZ: 32361 Ort: Preußisch Oldendorf

Zuständige Kontaktpersonen