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Gewerbesteuer
Beschreibung
Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Städte und Gemeinden und wird als Gewerbeertragssteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben. Es handelt sich nach § 3 Absatz Abgabenordnung um eine Realsteuer.
Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Das zuständige Finanzamt setzt den Messbetrag fest, dieser wird mit dem gültigen Hebesatz der jeweiligen Stadt/Gemeinde multipliziert. Über die zu entrichtende Gewerbesteuer erhält der Abgabepflichtige einen Gewerbesteuerbescheid.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer in Preußisch Oldendorf beträgt ab dem 01.01.2019: 418 v. H.
Gewerbesteuermessbetrag x Hebesatz (418 %) = zu leistende Gewerbesteuer
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- Fachbereich Finanzen und Wirtschaftsförderung
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