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Anmeldung eines Wohnsitzes

Kurzbeschreibung

Wenn Sie neu zugezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde an- bzw. ummelden.

Eine Abmeldung des früheren Wohnsitzes muss nicht vorgenommen werden.

Beschreibung

Für die Anmeldung haben Sie zwei Wochen nach dem Einzug Zeit. Die frühestmögliche Anmeldung kann maximal am Tag des tatsächlichen Einzuges in die neue Wohnung erfolgen. Wichtig ist, dass Ihnen Ihr Wohnungsgeber (z.B. Eigentümer, Hausverwaltung oder Hauptmieter) den Einzug mittels der Wohnungsgeberbestätigung bestätigt. Sind sie selbst Eigentümer der Wohnung oder Immobilie, bestätigen Sie den Einzug für sich selbst. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend.

Für die Anmeldung eines Wohnsitzes benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Personalausweis
  • ggf. Reisepass

Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen  erfolgen.

Es entstehen keine Gebühren

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen