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Abmeldung eines Wohnsitzes
Beschreibung
Wenn Sie von hier wegziehen, ist die Abmeldung bei der Meldebehörde nur dann erforderlich, wenn
- Sie ins Ausland ziehen
In allen anderen Fällen ist es seit dem 1. Juni 2004 ausreichend, wenn Sie sich bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnsitzes anmelden.
- Personalausweis und Reisepass
- ggf. Adresse im Ausland
Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug aus der Wohnung erfolgen.
Die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes erfolgt bei der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes.
- Es entstehen keine Gebühren.
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
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- Rathausstraße 3
- 32361 Preußisch Oldendorf
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05742 9311-85