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Abmeldung eines Wohnsitzes

Beschreibung

Wenn Sie von hier wegziehen, ist die Abmeldung bei der Meldebehörde nur dann erforderlich, wenn

  • Sie ins Ausland ziehen

In allen anderen Fällen ist es seit dem 1. Juni 2004 ausreichend, wenn Sie sich bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnsitzes anmelden.

  • Personalausweis und Reisepass
  • ggf. Adresse im Ausland

Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug aus der Wohnung erfolgen.

Die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes erfolgt bei der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes.

  • Es entstehen keine Gebühren.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen