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Rundfunkbeitrag

Beschreibung

Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung – ein Beitrag.
Der Rundfunkbeitrag umfasst alle
  • Rundfunkgeräte,
  • Smartphones und
  • Computer

innerhalb Ihrer Wohnung und in den Privatautos aller Wohnungsbewohner. Zahlt ein Bewohner oder eine Bewohnerin den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht für alle in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt.

Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.

 

Befreiung & Ermäßigung
Menschen mit Behinderungen und Empfänger staatlicher Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerbeleistungsgesetz) können Erleichterungen erhalten.

 

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen