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Führungszeugnis

Beschreibung

Ein Führungszeugnis gibt Auskunft über mögliche Vorstrafen und wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.

Ein Führungszeugnis kann ab dem 14. Lebensjahr beantragt werden. Bis zum 18. Geburtstag ist die Antragstellung auch durch den gesetzlichen Vertreter zulässig.

In besonderen Fällen kann ein erweitertes Führungszeugnis beantragt werden. Hierfür ist ein Schreiben (z.B. vom Arbeitgeber) zwingend erforderlich.

Behördliche Führungszeignisse werden direkt an die entsprechende Behörde zugesendet. Halten Sie hierfür bitte die notwendige Adresse der Behörde bereit.

Von der Antragstellung bis zur Zustellung durch das Bundesamt für Justiz in Bonn können etwa 10 - 14 Tage vergehen.

Seit dem 1. September 2014 können Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online im Internet beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Voraussetzung hierfür sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät bzw. ein NFC-fähiges Smartphone, auf dem die AusweisApp2 installiert ist.

  • Personalausweis
  • ggf. Schreiben vom Arbeitgeber (für erweiterte Führungszeugnisse)
  • ggf. Adresse der Behörde (für Behördliche Führungszeugnisse)

Das Führungszeugnis kann entweder persönlich unter Vorlage des Personalausweises im Bürgerbüro oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragt werden.

Die Gebühr beträgt 13,00 Euro

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen